Die Gemeinschaftspraxis für systemische Therapie und Familienberatung modus vivendi übernimmt Aufgaben im Auftrag des Jugendamtes, die sich aus den §§ 27 ff. des KJHG ergeben. Darüber hinaus arbeiten die der Gemeinschaftspraxis angehörigen TherapeutInnen selbständig in eigener Praxis.